Rechtsprechung
BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangelnde Darlegung der Entbehrlichkeit der fachgerichtlichen Aufbereitung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Wahl einer steuerlichen Zusammenveranlagung von Ehegatten; Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage im Rahmen der Riester-Rente
- Judicialis
EStG § 79 Satz 1; ; EStG § 79 Satz 2; ; EStG § 86 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 88; ; EStG § 90; ; EStG § 98; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 3 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die gesetzliche Ausgestaltung der sog. Riester-Rente
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGK 5, 132
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
Eine unmittelbar gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegte Verfassungsbeschwerde erfordert, dass ein Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (z.B. BVerfGE 60, 360 ; 97, 157 ; 100, 313 ; 102, 197 ; jeweils m.w.N.; stRspr).Danach ist auch die Verfassungsbeschwerde eines von der angegriffenen Regelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar Betroffenen unzulässig, wenn er vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die allgemein zuständigen Gerichte erlangen kann; damit soll neben der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden, dass dieses nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. z.B. BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 , jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94
Saarländisches Pressegesetz
Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
Eine unmittelbar gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegte Verfassungsbeschwerde erfordert, dass ein Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (z.B. BVerfGE 60, 360 ; 97, 157 ; 100, 313 ; 102, 197 ; jeweils m.w.N.; stRspr).Danach ist auch die Verfassungsbeschwerde eines von der angegriffenen Regelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar Betroffenen unzulässig, wenn er vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die allgemein zuständigen Gerichte erlangen kann; damit soll neben der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden, dass dieses nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. z.B. BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 , jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
Die Verfassungsbeschwerde zeigt nicht hinreichend deutlich auf, dass es nicht geboten ist, dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Befassung mit der hier angegriffenen Rechtsnorm die Fallanschauung der Fachgerichte zu vermitteln (vgl. z.B. BVerfGE 72, 39 m.w.N.).Abgesehen davon entspricht es der grundsätzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung (hier ausdrücklich in § 98 EStG), dass vorrangig die Fachgerichte selbst Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (vgl. BVerfGE 72, 39 ).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
Eine unmittelbar gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegte Verfassungsbeschwerde erfordert, dass ein Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (z.B. BVerfGE 60, 360 ; 97, 157 ; 100, 313 ; 102, 197 ; jeweils m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78
Beitragsfreie Krankenversicherung
Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
Eine unmittelbar gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegte Verfassungsbeschwerde erfordert, dass ein Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (z.B. BVerfGE 60, 360 ; 97, 157 ; 100, 313 ; 102, 197 ; jeweils m.w.N.; stRspr).