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   BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03   

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https://dejure.org/2005,8952
BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03 (https://dejure.org/2005,8952)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2005 - 2 BvR 99/03 (https://dejure.org/2005,8952)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2005 - 2 BvR 99/03 (https://dejure.org/2005,8952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wahl einer steuerlichen Zusammenveranlagung von Ehegatten; Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage im Rahmen der Riester-Rente

  • Judicialis

    EStG § 79 Satz 1; ; EStG § 79 Satz 2; ; EStG § 86 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 88; ; EStG § 90; ; EStG § 98; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die gesetzliche Ausgestaltung der sog. Riester-Rente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 132
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
    Eine unmittelbar gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegte Verfassungsbeschwerde erfordert, dass ein Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (z.B. BVerfGE 60, 360 ; 97, 157 ; 100, 313 ; 102, 197 ; jeweils m.w.N.; stRspr).

    Danach ist auch die Verfassungsbeschwerde eines von der angegriffenen Regelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar Betroffenen unzulässig, wenn er vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die allgemein zuständigen Gerichte erlangen kann; damit soll neben der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden, dass dieses nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. z.B. BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 , jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
    Eine unmittelbar gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegte Verfassungsbeschwerde erfordert, dass ein Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (z.B. BVerfGE 60, 360 ; 97, 157 ; 100, 313 ; 102, 197 ; jeweils m.w.N.; stRspr).

    Danach ist auch die Verfassungsbeschwerde eines von der angegriffenen Regelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar Betroffenen unzulässig, wenn er vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die allgemein zuständigen Gerichte erlangen kann; damit soll neben der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden, dass dieses nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. z.B. BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 , jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
    Die Verfassungsbeschwerde zeigt nicht hinreichend deutlich auf, dass es nicht geboten ist, dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Befassung mit der hier angegriffenen Rechtsnorm die Fallanschauung der Fachgerichte zu vermitteln (vgl. z.B. BVerfGE 72, 39 m.w.N.).

    Abgesehen davon entspricht es der grundsätzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung (hier ausdrücklich in § 98 EStG), dass vorrangig die Fachgerichte selbst Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (vgl. BVerfGE 72, 39 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
    Eine unmittelbar gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegte Verfassungsbeschwerde erfordert, dass ein Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (z.B. BVerfGE 60, 360 ; 97, 157 ; 100, 313 ; 102, 197 ; jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2005 - 2 BvR 99/03
    Eine unmittelbar gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegte Verfassungsbeschwerde erfordert, dass ein Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (z.B. BVerfGE 60, 360 ; 97, 157 ; 100, 313 ; 102, 197 ; jeweils m.w.N.; stRspr).
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